OVG Sachsen-Anhalt - Beschluß vom 05.03.1998 (3 S 132/98) - DRsp Nr. 1998/16425
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluß vom 05.03.1998 - Aktenzeichen 3 S 132/98
DRsp Nr. 1998/16425
»(Straßenverkehrsrecht; Fahrerlaubnis)1. Regelmäßiger Konsum von Cannabis kann berechtigte Zweifel an der Geeignetheit des Konsumenten zum Fahren von Kraftfahrzeugen gemäß § 15b Abs. 2StVZO begründen.2. Ist zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis die Frage, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis (noch) regelmäßig Cannabis konsumiert, zu klären, so darf hierzu von der Verwaltungsbehörde in der Regel zunächst nur eine Haaranalyse bzw. eine Harnuntersuchung angeordnet werden.«