Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 9. September 2021 –
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand des zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverhältnisses nach einem Betriebsübergang.
Der Kläger war bei der Beklagten auf der Grundlage des geschlossenen Arbeitsvertrages langjährig beschäftigt.
Die Beklagte ist seit August 2017 Teil des französischen Automobilkonzerns A. Sie betreibt in B und C das sogenannte internationale technische Entwicklungszentrum (im Folgenden: ITEZ). In den Einrichtungen des ITEZ wurden die bei der Gesamtfahrzeugentwicklung eines Automobilherstellers anfallenden Ingenieur- und Testleistungen für die damalige D Group – seinerzeit bestehend aus der Beklagten und den Firmen E, F, A und G – erbracht. Im ITEZ in B bzw. C ist ein Betriebsrat gebildet.
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