Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 23.03.2021 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die beklagte Bank auf Schadensersatz in Anspruch, nachdem sie sich im Juni 2016 an dem "A. CI-Programm" beteiligt und hierfür einen Betrag von 20.300,00 EUR eingesetzt hat.
Wegen des Sachverhalts und der erstinstanzlichen Anträge wird auf die Feststellungen in dem angefochtenen Urteil verwiesen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
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