BayObLG - Urteil vom 27.03.1991
RReg 4 St 15/91
Normen:
StGB §§ 263, 265a ;
Fundstellen:
DAR 1991, 347
NZV 1991, 317
VRS 1991, 187
VerkMitt 1991, 74
ZfS 1991, 429

Parkuhr als Leistungsautomat

BayObLG, Urteil vom 27.03.1991 - Aktenzeichen RReg 4 St 15/91

DRsp Nr. 1994/7259

Parkuhr als Leistungsautomat

Eine Parkuhr ist kein Leistungsautomat und der öffentliche Parkplatz mit Parkuhr keine Einrichtung im Sinne von § 265a StGB.

Normenkette:

StGB §§ 263, 265a ;

Gründe

I.

Die Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte wegen Erschleichens von Leistungen in Tateinheit mit versuchtem Betrug angeklagt. Das Amtsgericht Bamberg hat sie am 15.10.1990 aus Rechtsgründen freigesprochen. Mit ihrer Revision rügt die Staatsanwaltschaft die Verletzung sachlichen Rechts.

II.

Die Revision ist zulässig (§§ 312, 335, 341, 344, 345 StPO), hat aber keinen. Erfolg.

Der Tatrichter hat folgenden Sachverhalt festgestellt: