AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2; SGB IX § 82 S. 2;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 05.10.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Sa 488/10
ArbG Frankfurt/Main, vom 28.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 7932/09
Persönlicher Geltungsbereich des Allgemeinen GleichbehandlungsgesetzesDifferenzierung zwischen gesetzlicher Schriftform und Textform nach den Vorgaben des Bürgerlichen GesetzbuchesBenachteiligung durch eine weniger günstige Behandlung als bei einer anderen Person in vergleichbarer SituationVergleichbare Situation mehrerer Bewerber nach Eignung und AnforderungsprofilBedeutung des Anforderungsprofils bei Stellenausschreibungen des öffentlichen ArbeitgebersKausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und BehinderungDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Kausalität zwischen nachteiliger Behandlung und BehinderungVerpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem VorstellungsgesprächKenntnis des öffentlichen Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft des BewerbersBeurteilungsspielraum einer angemessenen Entschädigung wegen unangemessener Benachteiligung
BAG, Urteil vom 16.02.2012 - Aktenzeichen 8 AZR 697/10
DRsp Nr. 2012/4546
Persönlicher Geltungsbereich des Allgemeinen GleichbehandlungsgesetzesDifferenzierung zwischen gesetzlicher Schriftform und Textform nach den Vorgaben des Bürgerlichen GesetzbuchesBenachteiligung durch eine weniger günstige Behandlung als bei einer anderen Person in vergleichbarer SituationVergleichbare Situation mehrerer Bewerber nach Eignung und AnforderungsprofilBedeutung des Anforderungsprofils bei Stellenausschreibungen des öffentlichen ArbeitgebersKausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und BehinderungDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Kausalität zwischen nachteiliger Behandlung und BehinderungVerpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem VorstellungsgesprächKenntnis des öffentlichen Arbeitgebers von der Schwerbehinderteneigenschaft des BewerbersBeurteilungsspielraum einer angemessenen Entschädigung wegen unangemessener Benachteiligung
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