BGH - Urteil vom 20.02.2003
4 StR 228/02
Normen:
StGB § 315b Abs. 1 § 315c Abs. 1 ;
Fundstellen:
BGHSt 48, 233
DAR 2003, 228
JuS 2003, 926
NJW 2003, 1613
NStZ 2003, 486
NZV 2003, 488
VRS 104, 447
VersR 2003, 1002
ZfS 2003, 314
Vorinstanzen:
LG Gießen,

Pervertierung eines Verkehrsvorgangs durch bewusst rechtswidrigen Fahrzeugeinsatz

BGH, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 4 StR 228/02

DRsp Nr. 2003/6061

Pervertierung eines Verkehrsvorgangs durch bewusst rechtswidrigen Fahrzeugeinsatz

»Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.«

Normenkette:

StGB § 315b Abs. 1 § 315c Abs. 1 ;

Gründe: