Pervertierung eines Verkehrsvorgangs durch bewusst rechtswidrigen Fahrzeugeinsatz
BGH, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen 4 StR 228/02
DRsp Nr. 2003/6061
Pervertierung eines Verkehrsvorgangs durch bewusst rechtswidrigen Fahrzeugeinsatz
»Im fließenden Straßenverkehr wird ein Verkehrsvorgang nur dann zu einem Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1StGB "pervertiert", wenn zu dem bewußt zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, daß es mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - mißbraucht wird.«