Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse

Autor: Göppl

Auch Pflegekosten und Mehrbedarf werden in dem Umfang erstattet, als sie von der eigenen Kranken— oder Sozialversicherung nicht übernommen worden sind. Auch Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl) werden erstattet.