Erwerbsschaden

Autor: Göppl

Haben die Unfallverletzungen zur Arbeitsunfähigkeit geführt, wird der dem Verletzten hierdurch entstandene Schaden im Umfang der Differenz zwischen seinem vor dem Unfall erzielten Verdienst und etwaigen Ersatzleistungen des Sozialversicherers erstattet. Berechnungsbasis ist der Nettolohn.

Bei Selbständigen ist das Durchschnittseinkommen der Vorjahre für die Berechnung des Verdienstausfalls maßgeblich.

Im Fall einer verbleibenden Invalidität wird Ersatz in Form einer monatlichen Rente geleistet.