Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. November 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 3.564,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Juni 2017 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 48 % und die Beklagte 52 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die zulässige Berufung des Klägers ist im tenorierten Umfang begründet.
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