BayObLG - Beschluß vom 28.06.1988
3 ObOWi 68/88
Normen:
FPersG § 4 Abs. 3 Nr. 2 ; VO (EWG) Nr.3821/85 § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 7 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 367 (Bär)

Pflicht des Unternehmers zur Aufbewahrung der Schaublätter

BayObLG, Beschluß vom 28.06.1988 - Aktenzeichen 3 ObOWi 68/88

DRsp Nr. 1998/9814

Pflicht des Unternehmers zur Aufbewahrung der Schaublätter

1. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Schaublätter nach Art. 14 Abs. 2 VO (EWG) Nr.3821/85 beinhaltet für den Unternehmer auch die Pflicht, sich die Schaublätter alsbald nach Ablauf des Zeitraums des Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr.3821/85 von den Fahrern übergeben zu lassen.2. Gegen diese Pflicht verstößt ein Unternehmer jedenfalls dann, wenn er keine organisatorischen Maßnahmen trifft durch die sichergestellt wird, daß ihm die Schaublätter auch tatsächlich übergeben werden.3. § 4 Abs. 3 Nr.2 FPersG begründet nur die Verpflichtung, die vorhandenen Unterlagen der Behörde zur Prüfung auszuhändigen.

Normenkette:

FPersG § 4 Abs. 3 Nr. 2 ; VO (EWG) Nr.3821/85 § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 7 ;
Fundstellen
DAR 1989, 367 (Bär)