Pflicht zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im UrteilAufklärungspflicht des Gerichts bei Berücksichtigung schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse für die BußgeldhöheGewährung von Ratenzahlung nach § 18 OWiG
BayObLG, Beschluss vom 17.10.2019 - Aktenzeichen 202 ObOWi 948/19
DRsp Nr. 2021/14143
Pflicht zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im UrteilAufklärungspflicht des Gerichts bei Berücksichtigung schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse für die BußgeldhöheGewährung von Ratenzahlung nach § 18OWiG
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