Pflichten des Kraftfahrers bei Ausfall der Lichtanlage; Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen
BGH, Urteil vom 25.02.1964 - Aktenzeichen VI ZR 2/63
DRsp Nr. 1994/6174
Pflichten des Kraftfahrers bei Ausfall der Lichtanlage; Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen
1. Wenn einem Kraftfahrer bei Dunkelheit durch Ausfall der Lichtanlage plötzlich die Sicht auf die Fahrbahn genommen wird, so hat er unverzüglich zu bremsen und notfalls anzuhalten.2. Bremst ein Kraftfahrer, der die Sicht auf die Fahrbahn verliert, nicht ab, so spricht bei einem Auffahrunfall der Beweis des ersten Augenscheins dafür, daß dieser Unfall auf den Verstoß gegen die bezeichnete Fahrregel zurückzuführen ist.