Pflichtversicherung

Autor: Hering

Seit dem 01.01.2002 besteht in Litauen die Verpflichtung, für Kraftfahrzeuge eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Vorher waren nur sehr wenige Fahrzeuge freiwillig versichert.

Die litauische Haftpflichtversicherung haftet nur im Rahmen der Mindestdeckungssummen. Diese betragen für Personenschäden 2.500.000 Euro und für Sachschäden 500.000 Euro. Diese Beträge gelten pro Unfall und sind unabhängig von der Anzahl der Geschädigten.

Ab dem 11.06.2012 erhöhen sich die Mindestdeckungssummen auf:

5.000.000 Euro für den Personenschaden pro Ereignis und

1.000.000 Euro für den Sachschaden pro Ereignis.