Halter- und Versichererfeststellung

Autor: Hering

Der Halter kann über die Verkehrspolizei in den Kreisen und Städten festgestellt werden. Zudem sind beim Innenministerium alle Fahrzeuge über 50 ccm registriert.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Halter und die zuständige Versicherung über die Auskunftsstelle beim Zentralruf der Versicherer zu erfragen.