Autor: Hering |
In Rumänien müssen alle Kraftfahrzeuge obligatorisch haftpflichtversichert sein. Das Versicherungsrecht ist zwischenzeitlich dem Recht der Europäischen Union angepasst worden. In Rumänien gibt es die "actio directa": es kann eine Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer eingereicht werden. Allerdings muss der Schädiger mitverklagt werden als "Intervenient" (Art. 54 al. 2 Gesetz 136/1995).
Die Haftpflichtversicherungen haften nur im Rahmen der Mindestdeckungssummen.
Es galten bis zum 31.12.2011 folgende Mindestdeckungssummen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschaden pro Unfall | 3.500.000 |
Sachschaden pro Unfall | 750.000 |
Seit dem 01.01.2012 hat Rumänien die von der 5. KH Richtlinie vorgesehenen Mindestdeckungssummen implementiert:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschaden und Todesfall pro Ereignis | 5.000.000 |
Sachschaden pro Ereignis | 1.000.000 |
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