Pflichtversicherung

Autor: Hering

In Rumänien müssen alle Kraftfahrzeuge obligatorisch haftpflichtversichert sein. Das Versicherungsrecht ist zwischenzeitlich dem Recht der Europäischen Union angepasst worden. In Rumänien gibt es die "actio directa": es kann eine Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer eingereicht werden. Allerdings muss der Schädiger mitverklagt werden als "Intervenient" (Art. 54 al. 2 Gesetz 136/1995).

Die Haftpflichtversicherungen haften nur im Rahmen der Mindestdeckungssummen.

Es galten bis zum 31.12.2011 folgende Mindestdeckungssummen:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschaden pro Unfall

3.500.000

Sachschaden pro Unfall

750.000

Seit dem 01.01.2012 hat Rumänien die von der 5. KH Richtlinie vorgesehenen Mindestdeckungssummen implementiert:

Gegenstand

Betrag in Euro

Personenschaden und Todesfall pro Ereignis

5.000.000

Sachschaden pro Ereignis

1.000.000