OLG Bamberg - Urteil vom 21.06.2002
6 U 9/02
Normen:
BGB § 459 Abs. 1 S. 2 (a.F.) ; ZPO §§ 3 ff. § 97 Abs. 1 § 273 Abs. 2 § 543 Abs. 2 Nr. 1 (n.F.) § 543 Abs. 2 Nr. 2 (n.F.) § 708 Nr. 10 § 711 ; EGZPO § 26 ;
Fundstellen:
OLGReport-Bamberg 2002, 328
Vorinstanzen:
LG Coburg, vom 16.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 694/01

PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs Neuwagen, wenn der Käufer auf einen zwischen der Herstellung des PKW und dem Verkauf stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde

OLG Bamberg, Urteil vom 21.06.2002 - Aktenzeichen 6 U 9/02

DRsp Nr. 2002/10610

PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen", wenn der Käufer auf einen zwischen der Herstellung des PKW und dem Verkauf stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde

Auch wenn bei Abschluss eines Kaufvertrages über einen PKW das vorgefertigte Formular über die Bestellung eines PKW-Neufahrzeugs verwendet wird, fehlt es dennoch nicht an der zugesicherten Eigenschaft " Fabrikneuheit", wenn der Käufer unstreitig auf einen stattgefundenen Modellwechsel hingewiesen wurde. Der Begriff "Neuwagen" ist dann so zu verstehen, dass die Lieferung eines neuen, d. h. aus Neuteilen hergestellten und noch nicht genutzten PKW geschuldet ist, der aber, wie im Streitfall, bei Abschluss des Kaufvertrages bereits knapp 18 Monate alt sein kann.

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 1 S. 2 (a.F.) ; ZPO §§ 3 ff. § 97 Abs. 1 § 273 Abs. 2 § 543 Abs. 2 Nr. 1 (n.F.) § 543 Abs. 2 Nr. 2 (n.F.) § 708 Nr. 10 § 711 ; EGZPO § 26 ;

Gründe:

I.