Autoren: Göppl/Pataky |
Die Verfahrenskosten sowie die Kosten des Rechtsanwalts hat die unterliegende Partei zu übernehmen. Sie werden in einem bestimmten Prozentsatz des Streitwerts berechnet. Für die Anwaltsgebühren gilt i.d.R. eine Grenze von 5 % + MwSt. Die Gerichtskosten liegen bei ca. 6 % des Streitwerts für die erste Instanz, für die zweite Instanz sind es ca. 8 %.
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