Prozesskosten

Autoren: Göppl/Pataky

Die Verfahrenskosten sowie die Kosten des Rechtsanwalts hat die unterliegende Partei zu übernehmen. Sie werden in einem bestimmten Prozentsatz des Streitwerts berechnet. Für die Anwaltsgebühren gilt i.d.R. eine Grenze von 5 % + MwSt. Die Gerichtskosten liegen bei ca. 6 % des Streitwerts für die erste Instanz, für die zweite Instanz sind es ca. 8 %.