OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.02.2010
4 W 85/09
Normen:
BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 114; ZPO § 115;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 26.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 405/09

Prozesskostenvorschusspflicht des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens gegenüber einem Dritten) Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch (hier: Haushaltsführungsschaden) aus einem Unfallereignis betreffen eine persönliche Angelegenheit für die eine Prozesskostenvorschusspflicht besteht.

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.02.2010 - Aktenzeichen 4 W 85/09

DRsp Nr. 2010/6352

Prozesskostenvorschusspflicht des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens gegenüber einem Dritten) Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch (hier: Haushaltsführungsschaden) aus einem Unfallereignis betreffen eine persönliche Angelegenheit für die eine Prozesskostenvorschusspflicht besteht.

Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch (hier: Haushaltsführungsschaden) aus einem Unfallereignis betreffen eine persönliche Angelegenheit für die eine Prozesskostenvorschusspflicht besteht.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 26.11.2009 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 114; ZPO § 115;

Gründe: