OLG Hamm - Urteil vom 16.08.2000
13 U 32/00
Normen:
BGB § 823 ; StrReinG NW;
Fundstellen:
DRsp I(145)560a-c
NZV 2001, 381
OLGReport-Hamm 2001, 242
VersR 2001, 652

Räum- und Streupflicht der Anlieger auch für Fahrbahnen kraft Übertragung durch Ortssatzung - Reichweite, unklare Satzungsregelung, teilweise fehlerhafte Satzung

OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2000 - Aktenzeichen 13 U 32/00

DRsp Nr. 2004/1429

Räum- und Streupflicht der Anlieger auch für Fahrbahnen kraft Übertragung durch Ortssatzung - Reichweite, unklare Satzungsregelung, teilweise fehlerhafte Satzung

»1. In Nordrhein-Westfalen können die Gemeinden den Anliegern öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften im Rahmen der Zumutbarkeit die Winterwartung auch für die Fahrbahnen übertragen. 2. Die in einer Gemeindesatzung für Gehwege getroffene Regelung ist auf die Fahrbahn einer Straße, die keinen Gehweg hat, nicht anwendbar.