Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand für innerörtliche Straßen und für öffentliche Parkplätze - Gegenstand, Umfang, Grenzen
OLG Thüringen, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 3 U 181/00
DRsp Nr. 2004/1530
Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand für innerörtliche Straßen und für öffentliche Parkplätze - Gegenstand, Umfang, Grenzen
Räum- und Streupflicht der öffentlichen Hand für öffentliche Parkplätze:(1) Gegenstand sind nur - je nach räumlicher Ausgestaltung und Fluktuation - belebte Plätze;(2) im Falle eines kleineren Platzes, auf dem die Kfz-Insassen abgestreute (Fußweg-)Flächen - und von dort wiederum ihr Fahrzeug - mit wenigen Schritten erreichen können, sind Streumaßnahmen entbehrlich;(3) erhöhte Anforderungen ergeben sich nicht daraus, dass es sich um einen gebührenpflichtigen Parkplatz handelt.