VG Chemnitz, vom 14.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1342/05
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen -
OVG Sachsen, Beschluss vom 19.04.2006 - Aktenzeichen 3 BS 322/05
DRsp Nr. 2008/2824
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen -
»1. Die Mitteilungen der Strafbehörden über Verurteilungen für Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind Mitteilungen im Sinne des § 22 Abs. 1EGGVG, für die der Rechtsweg nach § 23EGGVG gegeben ist.2. Entzieht die Fahrerlaubnisbehörde auf der Grundlage dieser Mitteilung die Fahrerlaubnis, ist sie Empfängerstelle nach § 22EGGVG, so dass der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit nach § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG ausgeschlossen ist, wenn nicht vor der Fahrerlaubnisentziehung bereits ein solcher Antrag gestellt wurde. Die Datenmitteilung ist dann im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.«