1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18.10.2021,
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 15.043,90 EUR bis zum 20.12.2021 und ab 21.12.2021 auf 4.787,50 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin verlangt von der beklagten Motorenherstellerin Schadensersatz wegen angeblicher Abgasmanipulationen im Motor ihres Fahrzeugs.
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