OLG Dresden - Urteil vom 15.12.2022
18a U 2450/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 18.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 2910/20

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor vom Typ EA 288

OLG Dresden, Urteil vom 15.12.2022 - Aktenzeichen 18a U 2450/21

DRsp Nr. 2023/7630

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor vom Typ EA 288

1. Bei Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA 288 sind keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware implementiert, sodass für den Vorwurf vorsätzlich sittenwidrigen Verhaltens des Motorenherstellers kein Raum ist. 2. Im Übrigen scheidet ein Schadensersatzanspruch mangels eines dem Käufer entstandenen Schadens aus, wenn er das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft hat und der erzielte Erlös und die anzurechnende Nutzungsentschädigung den Kaufpreis übersteigen.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18.10.2021, 09 O 2910/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Streitwert wird auf 15.043,90 EUR bis zum 20.12.2021 und ab 21.12.2021 auf 4.787,50 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 249 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Klägerin verlangt von der beklagten Motorenherstellerin Schadensersatz wegen angeblicher Abgasmanipulationen im Motor ihres Fahrzeugs.