Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Mai 2020 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.033,68 € nebst Zinsen hieraus i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.02.2020 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw Typ VW Touran, FiN: ...
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Inanspruchnahme auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren durch die Rechtsanwälte ... & Kollegen i. H. v. 1.171,67 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels verlustig, soweit sie die Berufung wegen des Zinsanspruchs sowie wegen des Feststellungsantrages zurückgenommen hat.
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