OLG Stuttgart - Urteil vom 19.12.2019
7 U 72/19
Normen:
BGB § 826 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 31.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 422/17

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwErsatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts nach Software-Update

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2019 - Aktenzeichen 7 U 72/19

DRsp Nr. 2020/6889

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwerts nach Software-Update

Der Käufer eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw kann im Rahmen des deliktsrechtlichen Schadensersatzes nicht Ersatz eines merkantilen Minderwerts des Fahrzeugs nach Aufspielen eines Software-Updates verlangen.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 31.01.2019, Aktenzeichen 12 O 422/17 wie folgt

abgeändert und neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

V.

Streitwert: Streitwertstufe bis 4.000,00 €

Normenkette:

BGB § 826 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1;

[Gründe]

I.

1. 2.