Rechtliche Einordnung des Schadensersatzanspruchs wegen entzogener Dienste eines Kindes
BGH, Urteil vom 24.06.1969 - Aktenzeichen VI ZR 53/67
DRsp Nr. 1997/1573
Rechtliche Einordnung des Schadensersatzanspruchs wegen entzogener Dienste eines Kindes
»Der den Eltern bei Tötung ihres Kindes erwachsene Schadensersatzanspruch wegen entzogener Dienste (§ 1617 [jetzt § 1619] BGB) folgt aus § 845BGB und ist nicht als Beeinträchtigung eines Unterhaltsrechts [§ 844 Abs. 2 BGB] zu beurteilen.«