I. Durch Bußgeldbescheid der Stadt Baden-Baden vom 10.03.2004 wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 75 EUR festgesetzt, weil er als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges angeordnet bzw. zugelassen hatte, obwohl dessen Reifen keine ordnungsgemäße Profilierung aufwiesen. Den Einspruch des in der Hauptverhandlung nicht erschienen Betroffenen verwarf das Amtsgericht mit Urteil vom 21.07.2004.
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