Die Parteien streiten darum, ob der Kläger, von Beruf Kfz-Mechaniker, von der Beklagten seit Dezember 1986 wegen Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente von 1.000 DM beanspruchen kann.
Unter dem 1. August 1986 beantragte er bei der Beklagten den Abschluß einer Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. In dem Antragsformular sind die Fragen Nr. 6 "Leiden oder litten Sie an Krankheiten, Störungen oder Beschwerden? (z.B.... Knochen, Gelenke...Wirbelsäule) " und Nr. 9 "Bestehen körperliche... Schäden? (z.B. Versteifung, Rückgratverkrümmung, Bandscheibenschädigung...) " bejaht. In den formularmäßig vorgesehenen Erläuterungen ist zu den bejahten Fragen Nr. 6 und 9 jeweils vermerkt "Verspannungen im Rücken" unter Verweisung auf Dr. L. als den behandelnden Arzt.
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