Die Klägerin, eine Krankenkasse, verlangt von dem Beklagten die Erstattung von Leistungen, die sie ihrem Mitglied L. erbracht hat. Die Parteien streiten alleine noch darüber, ob die Ansprüche der Klägerin verjährt sind, und in diesem Zusammenhang über die Frage, wie weit der in § 4 des nachfolgend dargestellten Teilungsabkommens erklärte Verjährungsverzicht reicht.
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