OLG Saarbrücken - Urteil vom 14.03.2012
5 U 358/11-48
Normen:
VVG § 6; AVBKV § 15 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 24.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 215/10

Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung; Pflichten des Versicherers bei Anzeige des Wegzugs

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.03.2012 - Aktenzeichen 5 U 358/11-48

DRsp Nr. 2013/18262

Rechtsfolgen des Wegzugs des Versicherungsnehmers hinsichtlich einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung; Pflichten des Versicherers bei Anzeige des Wegzugs

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 24.08.2011 - Az: 12 O 215/10 - abgeändert und festgestellt, dass der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsvertrag, Vers.-Nr. KV ...0 nach den Tarifen AD1, ZN3, SM6, PVN, ARE und R10 des Klägers mit der Beklagten unverändert, also über den 31.12.2008 hinaus bis heute fortbesteht. Außerdem wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 899,40 EUR zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.498,86 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 6; AVBKV § 15 Nr. 3;

Gründe:

I.

Der Kläger verlangt die Feststellung des Fortbestandes seiner früheren Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung und hilfsweise die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, ihm ab dem 01.10.2009 wieder Versicherungsschutz im früheren Umfang zur Verfügung zu stellen.