Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 28. Juni 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 11.783,13 € festgesetzt.
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