OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 21.07.2023
3 U 325/21
Normen:
§ 5a VVG;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 28.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 30 O 105/21

Rechtsfolgen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen im Antragsformular und im Übersendungsschreiben im Rahmen des Abschlusses eines Kapitallebensversicherungsvertrages

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.07.2023 - Aktenzeichen 3 U 325/21

DRsp Nr. 2023/10110

Rechtsfolgen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen im Antragsformular und im Übersendungsschreiben im Rahmen des Abschlusses eines Kapitallebensversicherungsvertrages

War nur eine von mehreren Widerspruchsbelehrungen insgesamt ordnungsgemäß, so ist die Belehrung des Versicherungsnehmers über sein Widerspruchsrecht gegen den Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages wirksam, es sei denn, er ist durch eine weitere – formal oder inhaltlich nicht ordnungsgemäße – Belehrung irregeführt oder von einem rechtzeitigen Widerspruch abgehalten worden (hier: verneint).

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.2021 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-30 O 105/21 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 5a VVG;

Gründe

I.

Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage um die Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags nach Widerspruch.