Die Berufung des Klägers gegen das am 28.10.2021 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieser Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten im Rahmen einer Stufenklage um die Rückabwicklung eines Versicherungsvertrags nach Widerspruch.
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