OLG Bamberg - Beschluss vom 21.11.2022
1 U 224/22
Normen:
VVG a.F. § 5a Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg, vom 18.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 63 O 74/21

Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen einen Lebensversicherungsvertrag wegen enttäuschter Erwartungen über die Höhe der Auszahlung nach Ende der Laufzeit

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2022 - Aktenzeichen 1 U 224/22

DRsp Nr. 2023/16655

Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen einen Lebensversicherungsvertrag wegen enttäuschter Erwartungen über die Höhe der Auszahlung nach Ende der Laufzeit

Ist die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages lediglich hinsichtlich der Widerspruchsfrist (14 statt richtig 30 Tage) fehlerhaft, so stellt es sich als rechtsmissbräuchlich dar, wenn der Versicherungsnehmer erst nach Ende der Laufzeit widerspricht, weil er sich darüber "geärgert" hat, dass die Auszahlung geringer war als angeblich versprochen.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 18.07.2022, Az. 63 O 74/21, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen und den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 10.999,64 € festzusetzen.

2.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16.12.2022.

Normenkette:

VVG a.F. § 5a Abs. 2;

Entscheidungsgründe