Rechtsschutz gegen den feststellenden Verwaltungsakt

Autor: Koehl

Hier ist zu unterscheiden zwischen Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren und im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.

Praxistipp

Es bedarf sorgfältiger Überlegung, wann nach Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den feststellenden Verwaltungsakt gefahrlos wieder von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden kann. Die Inlandsungültigkeit kann sich direkt aus dem Gesetz ergeben, wenn die Voraussetzungen für die Inlandsgültigkeit tatsächlich nicht vorliegen; in der Praxis meistens dann, wenn ein berücksichtigungsfähiger Wohnsitzverstoß gegeben ist. In Einzelfällen - etwa wenn eine Anhörung unterblieben ist und nicht nachgeholt wurde - kann ein Rechtsbehelf gegen einen die Inlandsungültigkeit feststellenden Verwaltungsakt trotzdem Erfolg haben. In solchen Fällen besteht dennoch keine Inlandsfahrberechtigung. Die aufschiebende Wirkung, die die Erhebung der Anfechtungsklage gegen den feststellenden Verwaltungsakt entfaltet, sollte niemals dazu verleiten, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, es sei denn, dass mit Sicherheit feststeht, dass diese tatsächlich inlandsgültig ist. Wenn insoweit Zweifel bestehen, sollte ein Antrag nach § 123 VwGO gestellt werden (dazu unten Teil