OLG Köln - Beschluss vom 12.08.2022
9 W 17/22
Normen:
VVG § 1; SGG § 51 Abs. 2; GVG § 17 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 21.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 55/22

Rechtsweg für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Behandlungspflege in der privaten Krankenversicherung

OLG Köln, Beschluss vom 12.08.2022 - Aktenzeichen 9 W 17/22

DRsp Nr. 2023/8672

Rechtsweg für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Behandlungspflege in der privaten Krankenversicherung

1. Zwar entscheiden gemäß § 51 Abs. 2 SGG die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über privatrechtliche Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung. 2. Hiervon abzugrenzen ist jedoch ein Versicherungsfall in der Krankheitskostenversicherung. Ein solcher ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer für ein Kind mit einer Behinderung eine Intensiv-Behandlungspflege für 110 Stunden in der Woche beantragt.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 07.07.2022 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.06.2022 - 23 O 55/22 - aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Normenkette:

VVG § 1; SGG § 51 Abs. 2; GVG § 17 Abs. 1;

Gründe

Die gemäß §§ 17 a Abs. 4 S. 3 GVG, §§ 567 ff. ZPO statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 21.06.2022 führt auch in der Sache selbst zum Erfolg.