1. Auf den Antrag des Betroffenen auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 23. Juni 2014 aufgehoben.
2. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. Februar 2014 wird verworfen.
3. Der Betroffene hat die Kosten der Rechtsbeschwerde zu tragen.
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