LG München II - Urteil vom 19.09.2002
19 S 9718/02
Normen:
BGB § 249 § 251 Abs. 2 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(123)480a
NZV 2002, 573

Reduzierter Ersatz bei Mietwagenkosten weit über dem Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs

LG München II, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 19 S 9718/02

DRsp Nr. 2003/16771

Reduzierter Ersatz bei Mietwagenkosten weit über dem Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs

Unter den Gesichtspunkten der Erforderlichkeit, der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Schadensgeringhaltungspflicht kann der verlangte volle Ersatz unfallbedingter Kfz-Mietwagenkosten dann ausgeschlossen sein, wenn das ausgefallene Fahrzeug des Betroffenen "nur noch einen ganz geringen Wiederbeschaffungswert hatte".

Normenkette:

BGB § 249 § 251 Abs. 2 § 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(123)480a
NZV 2002, 573