Auf die Revision des Angeklagten wird - unter Aufhebung des angefochtenen Urteils insoweit - das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 08.12.2022 (Az. 41 Ds -
Im Übrigen wird die Revision auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Zusatz:
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