Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom
Sehr geehrte...,
in dem von Ihnen abgeschlossenen Leasingvertrag haben Sie sich verpflichtet, eine - auch unfallbedingte - Instandsetzung des Fahrzeugs nur bei einer vom Leasinggeber bzw. Fahrzeughersteller bestimmten bzw. konzessionierten Werkstatt durchführen zu lassen. Hierauf sollten Sie also zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bei der Erteilung des Reparaturauftrags achten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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