Hinweis zur Wahl der Reparaturwerkstatt

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

 

Unfall vom ...

Sehr geehrte(r) ...,

nach dem mir vorliegenden und von Ihnen abgeschlossenen Leasingvertrag hat sich der Leasinggeber das Recht vorbehalten, die mit der Reparaturdurchführung betraute Werkstatt zu bestimmen.  

Bitte setzen Sie sich deswegen mit Ihrem Leasinggeber in Verbindung und fragen nach der zuständigen Werkstatt. Vorher sollte zur Vermeidung von Rechtsnachteilen auf keinen Fall ein Reparaturauftrag von Ihnen erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt