Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
nach dem mir vorliegenden und von Ihnen abgeschlossenen Leasingvertrag hat sich der Leasinggeber das Recht vorbehalten, die mit der Reparaturdurchführung betraute Werkstatt zu bestimmen.
Bitte setzen Sie sich deswegen mit Ihrem Leasinggeber in Verbindung und fragen nach der zuständigen Werkstatt. Vorher sollte zur Vermeidung von Rechtsnachteilen auf keinen Fall ein Reparaturauftrag von Ihnen erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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