Reparaturkosten

Autor: Eckersdorf

Sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, werden diese i.d.R. entweder gegen Vorlage einer Rechnung oder auf der Basis einer Kalkulation erstattet. Ein Zuschlag aus Integritätsinteresse wird nicht gewährt.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen, bleibt der Ersatz auf den Wiederbeschaffungswert beschränkt. Auf diesen kommt dann auch der für das Fahrzeug erzielbare Restwert in Anrechnung. Möchte der Geschädigte allerdings in diesem Fall unbedingt reparieren lassen, ist in Einzelfällen nach Rücksprache mit der polnischen Versicherung die Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts möglich.

In meisten Fällen wird durch eine fiktive Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten reguliert.