Wertminderung

Autor: Eckersdorf

Ein Ersatz kommt hinsichtlich einer technischen Wertminderung in Betracht.

Nach polnischer höchstrichterlicher Rechtsprechung wird ein merkantiler Minderwert ersetzt, wenn tatsächlich ein Wertverlust am Fahrzeug nach dem Unfall aufgetreten ist (Oberstes Gericht, Urt. v. 12.10.2001 - III CZP 57/01, OSNC 2002/5/57). Die Höhe sollte am besten per Gutachten ermittelt werden.

Für die Feststellung der Höhe der Wertminderung werden oft die Regeln der polnischen Motororganisation (EXPERTMOT) genutzt. Nach diesen Regeln wird die Wertminderung für Pkws anerkannt, die nicht älter als sechs Jahre sind, und für Motorräder, die nicht älter als drei Jahre sind. Auch nach Überschreitung dieser Zeitgrenze kann sie in Einzelfällen berücksichtigt werden. Diese Regeln sind bei EXPERTMOT urheberrechtlich geschützt. Deswegen kann man sie durch eine direkte Anfrage dort bekommen.