Autor: Hering |
Die Kosten einer Reparatur werden erstattet, wenn sie nicht den Wert des Fahrzeugs übersteigen. Allerdings wird beim Austausch von beschädigten Fahrzeugteilen ein Abzug neu für alt vorgenommen. Es ist sinnvoll das Fahrzeug nach dem Unfall von der gegnerischen Versicherung begutachten zu lassen.
Schätzt ein zugelassener Sachverständige den Schaden, kann der Geschädigte den Schadenersatz in bar erhalten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|