Autor: Hering |
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs oder ist dies nicht mehr reparabel, so wird der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall erstattet. Der Restwert wird abgezogen. Dieser wird von einem Sachverständigen festgelegt. Allerdings besteht die sinnvolle Möglichkeit, das Fahrzeugwrack der Versicherung zu übereignen. Dann erfolgt kein Abzug des Restwerts.
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