Reparaturkosten

Autor: Hering

Ersetzt werden die Schäden, die von der Versicherungsgesellschaft, der man das Fahrzeug vorführen sollte, festgestellt wurden. Ansonsten werden nur die Schäden ersetzt, die im Unfallbericht bzw. im Polizeiprotokoll festgehalten wurden. Begrenzt wird der Ersatz der Reparaturkosten durch den Zeitwert des Fahrzeugs. Dieser wird gemäß einer "technischen Norm" für die Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet, die regelmäßig von der Aufsichtsbehörde veröffentlicht wird. Für das Jahr 2013 gilt der Beschluss 14/2011 mit Novellierungen (13.12.2012 und 18.01.2013). Anderes als in Deutschland dürfen die Reparaturkosten keineswegs den Zeitwert des Fahrzeugs (so wie es aufgrund der Normen kalkuliert wurde) überschreiten. Wo das Fahrzeug repariert wird spielt keine Rolle, es kann durchaus im Heimatland des Geschädigten repariert werden.