Autor: Hering |
Der Totalschaden wird in den o.g. Normen definiert und kalkuliert: übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs am Unfalldatum, handelt es sich um einen Totalschaden. De facto kalkuliert der Versicherer aufgrund des Schadensfestellungsberichts den Restwert selbst; die Höhe kann zwischen 0,1 % und 25 % variieren. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Unfallfahrzeug auf speziellen Versteigerungsplattformen angeboten wird. So ist eine korrekte Evaluierung des Restwertes möglich. Die Kosten für die Neuzulassung eines Ersatzfahrzeugs werden nicht ersetzt.
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