Rettungskostenersatz bei Kfz-Unfall infolge Ausweichens vor Haarwild - Ausschluss wegen grob fahrlässiger Fehleinschätzung bzw. Fehlreaktion
LG Oldenburg, Urteil vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 13 O 2986/99
DRsp Nr. 2004/1659
Rettungskostenersatz bei Kfz-Unfall infolge Ausweichens vor Haarwild - Ausschluss wegen grob fahrlässiger Fehleinschätzung bzw. Fehlreaktion
Kraftfahrzeugschäden aus einem Unfall beim Ausweichen vor einem auf der Fahrbahn auftauchenden Reh sind unter dem Gesichtspunkt der Rettungskosten nach §§ 62, 63VVG auch dann ersatzfähig, wenn das Ausweichmanöver als zwar fehlerhafte, aber verständliche "Instinkthandlung" zu werten ist.