LG Oldenburg - Urteil vom 21.02.2000
13 O 2986/99
Normen:
AKB § 12 Nr. 1 I d ; VVG § 62 § 63 ;
Fundstellen:
DRsp II(229)278c
ZfS 2000, 450

Rettungskostenersatz bei Kfz-Unfall infolge Ausweichens vor Haarwild - Ausschluss wegen grob fahrlässiger Fehleinschätzung bzw. Fehlreaktion

LG Oldenburg, Urteil vom 21.02.2000 - Aktenzeichen 13 O 2986/99

DRsp Nr. 2004/1659

Rettungskostenersatz bei Kfz-Unfall infolge Ausweichens vor Haarwild - Ausschluss wegen grob fahrlässiger Fehleinschätzung bzw. Fehlreaktion

Kraftfahrzeugschäden aus einem Unfall beim Ausweichen vor einem auf der Fahrbahn auftauchenden Reh sind unter dem Gesichtspunkt der Rettungskosten nach §§ 62, 63 VVG auch dann ersatzfähig, wenn das Ausweichmanöver als zwar fehlerhafte, aber verständliche "Instinkthandlung" zu werten ist.

Normenkette:

AKB § 12 Nr. 1 I d ; VVG § 62 § 63 ;
Fundstellen
DRsp II(229)278c
ZfS 2000, 450