Die klagende Bank beansprucht aus abgetretenem Recht Leistungen von der Beklagten aus vier Unfall-Zusatzversicherungen, die der Versicherungsnehmer in den Jahren 1966 bis 1982 abgeschlossen hat. Den Verträgen liegen unter anderem die Besonderen Bedingungen der Beklagten zur Unfall-Zusatzversicherung (BB-Unfall-ZusatzVers.) zugrunde. Die Beklagte stellt ihre Leistungspflicht mit verschiedenen Begründungen in Abrede.
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