OLG Hamm - Beschluss vom 06.02.2007
4 Ss OWi 740/06
Normen:
StVO § 37 ; BKatV § 4 ;
Vorinstanzen:
AG Meschede, vom 31.05.2006

Rotlichtverstoß; Fahrverbot; atypischer Verstoß

OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.2007 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 740/06

DRsp Nr. 2007/11151

Rotlichtverstoß; Fahrverbot; atypischer Verstoß

»Zur nicht erforderlichen Verhängung eines Fahrverbotes bei Missachtung des duch eine sog. Baustellenampel angeordneten Rotlichts.«

Normenkette:

StVO § 37 ; BKatV § 4 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 188,- EUR verurteilt und ihr für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.