Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 17.09.2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.580,61 € nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.07.2020 zu zahlen.
Ferner wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 218,72 € freizustellen.
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